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Waffenerwerbsscheine

Wer eine Waffe erwerben will, benötigt dazu grundsätzlich einen Waffenerwerbsschein. Das entsprechende Gesuch kann bei uns bezogen und ausgefüllt mit folgenden Beilagen eingereicht werden:

  • Kopie eines amtlichen Ausweises
  • Ausländerinnen und Ausländer ohne Niederlassungsbewilligung haben zusätzlich eine offizielle Bestätigung des Wohnsitz- oder Heimatstaates beizulegen, die den Erwerb von Waffen und wesentlichen Waffenbestandteilen bewilligt

Der Erwerb von halbautomatischen Waffen mit grossen Magazinen und halbautomatischen Handfeuerwaffen, welche unter 60cm kürzbar sind, wird durch die Fachstelle Waffen / Sprengstoffe der Kantonspolizei (WS) geprüft und je nach Ergebnis mit Ausnahmebewilligung bewilligt.

Preis

Fr. 50.00

Zugehörige Objekte

Name
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Name Vorname FunktionAmtsantrittKontakt
Nummer Name Inkrafttreten
500.1 Polizeiverordnung 1. Januar 2023