Anmeldung
Damit wir Sie in unsere Register aufnehmen können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen seit dem Zuzug an unserem Schalter anmelden. Wenn Sie das Schweizer Bürgerrecht besitzen, bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- Familienausweis (bei Heirat)
- Krankenkassennachweis
- Mietvertrag oder Wohnungsausweis
- bei Untermiete den Untermietvertrag (oder den Wohnungsausweis resp. den Hauptmietvertrag sowie das schriftliche Einverständnis des Vermieters resp. der Verwaltung)
Wenn Sie einem ausländischen Staat angehören, benötigen wir für die Anmeldung folgende Unterlagen:
- Pass
- Ausländerausweis
- Arbeitsvertrag
- Krankenkassennachweis
- Mietvertrag oder Wohnungsausweis
- bei Untermiete den Untermietvertrag (oder den Wohnungsausweis resp. den Hauptmietvertrag sowie das schriftliche Einverständnis des Vermieters resp. der Verwaltung)
Fremdenpolizeiliche Gebühren werden separat verrechnet.
Preis
Zugehörige Objekte
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 043 344 10 10 | einwohner@aesch-zh.ch |
Nummer | Name | Inkrafttreten |
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600.11 | Gebührentarif | 1. Juli 2023 |