HandlungsfähigkeitszeugnisWenn Sie sich im Verkehr mit Banken oder Behörden über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis. Die Bestellung kann am Schalter, via Telefon oder via Mail erfolgen. Wir werden Ihnen das gewünschte Dokument innert kürzester Zeit unter Beilage der Gebührenrechnung zustellen.
Benötigt wird das Handlungsfähigkeitszeugnis (HFZ) oft im Zusammenhang mit:
Handlungsfähig sind alle Personen, welche Mündig (also mind. 18 Jahre alt und nicht entmündigt nach Art. 14 ZGB) und Urteilsfähig (fähig, vernünftig zu handeln; Art. 16 ZGB) sind. Preis: Fr. 30.00 Online-DiensteMit der Nutzung des Online-Schalters anerkennen Sie die in den detaillierten Nutzungsbedingungen enthaltenen Regeln.
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