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Friedensrichteramt

Friedensrichter sind Vermittler in zivilrechtlichen Streitigkeiten.
Sie versuchen in der Schlichtungsverhandlung mit den Parteien eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten, um ihnen den Gang an das Gericht zu ersparen.

Die Friedensrichter / Vermittler sind z.B. zuständig für folgende Klagen:


  • Forderungsklagen aus privaten und geschäftlichen Beziehungen (Kaufvertrag, Auftrag, Werkvertrag usw.)
  • Arbeitsrechtliche Streitigkeiten (Lohn, Kündigung, Arbeitszeugnis usw.)
  • Nachbarschaftsklagen (Bäume, Sträucher, Lärm usw.)
  • Erbrechtliche Klagen (Testamentsanfechtung, Erbteilung)
  • Unterhaltsklagen
Auf Antrag der klagenden Partei können Friedensrichter bis zu einem Streitwert von CHF 2'000 einen Entscheid fällen oder sie können bis zu einem Streitwert von CHF 5'000 ohne Antrag einen Urteilsvorschlag unterbreiten.

Friedensrichter / Vermittler sind nicht zuständig für:

  • Mietrecht ist die "Paritätische Schlichtungsstelle" am Bezirksgericht Dietikon, Postfach, 8953 Dietikon, zuständig.
  • Scheidungs- und Ehetrennungsklagen sind direkt beim Bezirksgericht am Wohnsitz einer der Parteien einzureichen.
  • Ehrverletzungen sind bei der Polizei bzw. Staatsanwaltschaft einzureichen.
Für Fragen und Terminvereinbarungen wenden Sie sich bitte telefonisch an das Friedensrichteramt.

Kontakt

Friedensrichteramt
Stallikonerstrasse 9
8903 Birmensdorf
Tel. 044 739 12 17
Fax 044 739 12 11
friedensrichteramt@birmensdorf.ch

Öffnungszeiten

Nach telefonischer Vereinbarung

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