Friedensrichteramt
Sie versuchen in der Schlichtungsverhandlung mit den Parteien eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten, um ihnen den Gang an das Gericht zu ersparen.
Die Friedensrichter / Vermittler sind z.B. zuständig für folgende Klagen:
- Forderungsklagen aus privaten und geschäftlichen Beziehungen (Kaufvertrag, Auftrag, Werkvertrag usw.)
- Arbeitsrechtliche Streitigkeiten (Lohn, Kündigung, Arbeitszeugnis usw.)
- Nachbarschaftsklagen (Bäume, Sträucher, Lärm usw.)
- Erbrechtliche Klagen (Testamentsanfechtung, Erbteilung)
- Unterhaltsklagen
Friedensrichter / Vermittler sind nicht zuständig für:
- Mietrecht ist die "Paritätische Schlichtungsstelle" am Bezirksgericht Dietikon, Postfach, 8953 Dietikon, zuständig.
- Scheidungs- und Ehetrennungsklagen sind direkt beim Bezirksgericht am Wohnsitz einer der Parteien einzureichen.
- Ehrverletzungen sind bei der Polizei bzw. Staatsanwaltschaft einzureichen.
Kontakt
FriedensrichteramtStallikonerstrasse 9
8903 Birmensdorf
Tel. 044 739 12 17
Fax 044 739 12 11
friedensrichteramt@birmensdorf.ch
Öffnungszeiten
Personen
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