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Inhalt

Budget-Gemeindeversammlung

2. Dez. 2009, 20.00 Uhr

Ort

Gemeindesaal Nassenmatt
8904 Aesch ZH

Kontakt

<LINK intern:personenregister?personen_id=16364>Claudia Trutmann, Gemeindeschreiberin</LINK>
gemeindeverwaltung@aesch-zh.ch

Informationen

Beschreibung
TRAKTANDEN:

A. Politische Gemeinde

  1. Genehmigung des Voranschlags 2010 und Festsetzung des Steuerfusses der Politischen Gemeinde Aesch
  2. Teilrevision der Verordnung über die Entschädigung der Behörden, Kommissionen und Funktionäre im Nebenamt der Politischen Gemeinde und der Primarschulgemeinde Aesch vom 28. November 2001. (Es wird neu eine Verordnung ohne die Primarschulgemeinde vorgelegt. Die Primarschulpflege unterbreitet eine eigene Verordnung zur Festsetzung, vgl. unten.)
  3. Festsetzung eines neuen Einreihungsplans für die Besoldungen des Gemeindepersonals
  4. Genehmigung der Abrechnung des Kredits für die Teilrevision der kommunalen Nutzungsplanung und Bewilligung eines Zusatzkredits
  5. Festsetzung der revidierten Statuten des Zweckverbands Sozialdienst Limmattal
  6. Anfragen im Sinne von § 51 des Gemeindegesetzes

Im Anschluss orientiert der Gemeinderat über aktuelle Themen


B. Primarschulgemeinde

  1. Genehmigung des Voranschlags 2010 und Festsetzung des Steuerfusses der Primarschul-gemeinde Aesch
  2. Festsetzung einer neuen Verordnung über die Entschädigung der Behörden der Primar-schulgemeinde Aesch
  3. Einführung Schulsozialarbeit im Kindergarten und an der Primarschule Aesch sowie Bewilli-gung des jährlich wiederkehrenden Kostenanteils.
  4. Anfragen im Sinne von § 51 des Gemeindegesetzes

Die Primarschulpflege orientiert im Anschluss über aktuelle Themen

Anschliessend an den geschäftlichen Teil der Gemeindeversammlung

" G m e i n d s a p é r o "

Die Akten und das Stimmregister liegen im Gemeindehaus Aesch zur Einsichtnahme auf.

Anfragen im Sinne von § 51 des Gemeindegesetzes sind spätestens 10 Arbeitstage vor der Gemeindeversammlung schriftlich und vom Fragesteller unterzeichnet dem Gemeinderat einzureichen.

Aesch, Oktober 2009

Der Gemeinderat Aesch
Die Primarschulpflege Aesch
Voraussetzungen
Stimmberechtigt sind Personen, welche:
  • in Aesch den zivilrechtlichen Wohnsitz begründen
  • das Schweizer Bürgerrecht besitzen
  • das 18. Altersjahr erreicht haben
  • nicht nach Art. 369 ZGB bevormundet sind

Dokumente

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Zugehörige Objekte

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