Budget-Gemeindeversammlung
Ort
Gemeindesaal Nassenmatt8904 Aesch ZH
Kontakt
<LINK intern:personenregister?personen_id=16364>Claudia Trutmann, Gemeindeschreiberin</LINK>gemeindeverwaltung@aesch-zh.ch
Informationen
- Beschreibung
- TRAKTANDEN:
A. Politische Gemeinde
- Genehmigung des Voranschlags 2010 und Festsetzung des Steuerfusses der Politischen Gemeinde Aesch
- Teilrevision der Verordnung über die Entschädigung der Behörden, Kommissionen und Funktionäre im Nebenamt der Politischen Gemeinde und der Primarschulgemeinde Aesch vom 28. November 2001. (Es wird neu eine Verordnung ohne die Primarschulgemeinde vorgelegt. Die Primarschulpflege unterbreitet eine eigene Verordnung zur Festsetzung, vgl. unten.)
- Festsetzung eines neuen Einreihungsplans für die Besoldungen des Gemeindepersonals
- Genehmigung der Abrechnung des Kredits für die Teilrevision der kommunalen Nutzungsplanung und Bewilligung eines Zusatzkredits
- Festsetzung der revidierten Statuten des Zweckverbands Sozialdienst Limmattal
- Anfragen im Sinne von § 51 des Gemeindegesetzes
Im Anschluss orientiert der Gemeinderat über aktuelle Themen
B. Primarschulgemeinde
- Genehmigung des Voranschlags 2010 und Festsetzung des Steuerfusses der Primarschul-gemeinde Aesch
- Festsetzung einer neuen Verordnung über die Entschädigung der Behörden der Primar-schulgemeinde Aesch
- Einführung Schulsozialarbeit im Kindergarten und an der Primarschule Aesch sowie Bewilli-gung des jährlich wiederkehrenden Kostenanteils.
- Anfragen im Sinne von § 51 des Gemeindegesetzes
Die Primarschulpflege orientiert im Anschluss über aktuelle Themen
Anschliessend an den geschäftlichen Teil der Gemeindeversammlung
" G m e i n d s a p é r o "
Die Akten und das Stimmregister liegen im Gemeindehaus Aesch zur Einsichtnahme auf.
Anfragen im Sinne von § 51 des Gemeindegesetzes sind spätestens 10 Arbeitstage vor der Gemeindeversammlung schriftlich und vom Fragesteller unterzeichnet dem Gemeinderat einzureichen.
Aesch, Oktober 2009
Der Gemeinderat Aesch
Die Primarschulpflege Aesch - Voraussetzungen
- Stimmberechtigt sind Personen, welche:
- in Aesch den zivilrechtlichen Wohnsitz begründen
- das Schweizer Bürgerrecht besitzen
- das 18. Altersjahr erreicht haben
- nicht nach Art. 369 ZGB bevormundet sind
Dokumente
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Zugehörige Objekte
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