Rechnungs-Gemeindeversammlung
Ort
Gemeindesaal Nassenmatt8904 Aesch ZH
Kontakt
<LINK intern:personenregister?personen_id=16364>Claudia Trutmann, Gemeindeschreiberin</LINK>gemeindeverwaltung@aesch-zh.ch
Informationen
- Beschreibung
- Die Stimmberechtigten der Gemeinde Aesch werden an die Rechnungs-Gemeindeversammlung vom Mittwoch, 6. Juni 2012, 20.00 Uhr in den Gemeindesaal Aesch eingeladen, um folgende Geschäfte zu behandeln:
TRAKTANDEN:
A. Politische Gemeinde
1. Jahresrechnung 2011 der Politischen Gemeinde
Die Jahresrechnung 2011 weist einen Ertragsüberschuss von Fr. 758'292.06 bzw. ein um Fr. 981'792 besseres Resultat als veranschlagt auf. Dies ist vor allem auf die übererwartet hohen Grundstückgewinnsteuern von Fr. 1'114'000 zurückzuführen.
2. Einrichten der Gemeindebibliothek an der Haldenstrasse 5a
Für die Realisierung eines neuen Bibliothekskonzepts in der neu umgebauten Scheune des Schuhmacherhauses wird die Bewilligung von
- wiederkehrenden Mietkosten von netto Fr. 30'000 und
- einmalige Kosten von Fr. 80'000 als Rahmenkredit für Investitionen unterbreitet. Die Bibliothek sollte erweitert werden. Das Türmlihuus ist dafür leider nicht geeignet.
Der am 8. Juni 2011 bewilligte Kredit von Fr. 280'000 ist mit Fr. 281'284.35 Gesamtkosten um Fr. 1'384.35 oder 0.49% überschritten worden.
4. Aufhebung Baukredit für die Gesamterneuerung des Spitals Limmattal
Der geplante Neubau und die Renovationen des Spitals ist nicht umgesetzt worden. Inzwischen haben sich die gesetzlichen Grundlagen für die Finanzierung von Investitionen geändert. Deshalb wird der am 30. Mai 2007 gesprochene Kredit von Fr. 715'000 nicht mehr gebraucht.
5. Anfragen im Sinne von § 51 des Gemeindegesetzes
Im Anschluss orientiert der Gemeinderat über aktuelle Themen.
B. Primarschulgemeinde
1. Jahresrechnung 2011 der Primarschulgemeinde
Die Jahresrechnung 2011 schliesst mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 195'406.11 ab. Das Ergebnis ist somit um Fr. 400'006.11 besser als der Voranschlag (Aufwandüberschuss von Fr. 204'600).
2. Anfragen im Sinne von § 51 des Gemeindegesetzes
Die Primarschulpflege orientiert im Anschluss über aktuelle Themen.
Anschliessend an den geschäftlichen Teil der Gemeindeversammlung findet der "Gemeindsapéro" statt.
Anfragen im Sinne von § 51 des kantonalen Gemeindegesetzes (GG) sind spätestens 10 Arbeitstage vor der Gemeindeversammlung schriftlich und vom Fragesteller unterzeichnet dem Gemeinderat bzw. der Primarschulpflege einzureichen.
Die Akten liegen im Gemeindehaus Aesch gemäss § 43 Abs. 1 GG zur Einsichtnahme auf.
Die Traktanden der Gemeindeversammlung werden gemäss § 43 Abs. 1 GG rechtzeitig am 3. Mai und 24. Mai 2012 in der Limmattaler Zeitung publiziert.
Aesch, April 2012
Gemeinderat Aesch
Primarschulpflege Aesch - Voraussetzungen
- Stimmberechtigt sind Personen, welche:
- in Aesch den zivilrechtlichen Wohnsitz begründen
- das Schweizer Bürgerrecht besitzen
- das 18. Altersjahr erreicht haben
- nicht nach Art. 369 ZGB bevormundet sind
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Dokumente
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Plane_Bibliothek_fur_GV_vom_6_6_2012.pdf | Download | 0 | Plane_Bibliothek_fur_GV_vom_6_6_2012.pdf |
Gemeindeversammlung_6.6.12.pdf | Download | 1 | Gemeindeversammlung_6.6.12.pdf |